19.06.2012

Exportabwicklung beschleunigt

Bewilligungen zum „Zugelassenen und Ermächtigten Ausführer“

Fuhrpark KWM WEISSHAAR

Nach erfolgreicher Prüfung durch das Hauptzollamt Heilbronn verfügt KWM WEISSHAAR seit Anfang 2012 über die Bewilligungen „Zugelassener Ausführer“ und „Ermächtigter Ausführer“. Der Einsatz beider Bewilligungen ermöglicht KWM WEISSHAAR eine einfachere und schnellere Zollabwicklung, wodurch vor allem unsere Kunden profitieren.

Zugelassener Ausführer

Als „Zugelassener Ausführer“ ist KWM WEISSHAAR berechtigt, Waren vereinfacht, d.h. ohne Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle, in das Ausfuhrverfahren zu überführen. Somit kann die Ausfuhranmeldung unabhängig von Öffnungszeiten und Bearbeitungsfristen der zuständigen Ausfuhrzollstelle erstellt werden.

Ermächtigter Ausführer

Mit der Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“ ist KWM WEISSHAAR berechtigt, für Lieferungen in die Schweiz präferenzrechtliche Ursprungserklärung ohne Wertbegrenzung eigenverantwortlich auf der Rechnung auszustellen. Die EUR.1 als Präferenznachweis und eine Freigabe dieser durch das Zollamt entfallen somit.


In Verbindung mit unserem eigenen Fuhrpark, der aus 4 LKWs und 1 Sprinter besteht, sind wir zudem in der Lage flexibel, unbürokratisch und kostengünstig auf Kundenwünsche, wie Eilaufträgen, zu reagieren.

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Kontaktadresse

KWM Karl Weisshaar Ing. GmbH
Blechbearbeitung
Zwingenburgstraße 6-8
74821 Mosbach

Telefon 06261 \ 945-0
Telefax 06261 \ 17568

info@kwm-weisshaar.de

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